Der LPV bitte um Vorsicht beim Spaziergang

Für sie gilt keine Ausgangsbeschränkung: Mit Beginn des Frühlings kehrte der Große Brachvogel wieder in seine angestammten Feuchtwiesen und Brutreviere ins Haarmoos zurück.

Und mit ihm auch weitere Wiesenbrüter und Kurzstreckenzieher wie z.B. Kiebitz, Feldlerche, Wiesenpieper und Bekassine.

Alle zusammen finden hier noch ideale Voraussetzungen für die Jungenaufzucht: offene, ausgedehnte, zusammenhängende feuchte Streuwiesenlandschaften mit extensivem Mahdmosaik und somit genügend Nahrung für die Aufzucht.

Ein großer Schatz, der aufgrund aufwändiger Pflege durch ortsansässige Landwirte und Eigentümer in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden erhalten wird. Aufgrund der Vielfalt seltener Lebensräume sowie deren bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist das Haarmoos von europaweiter Bedeutung und als Natura 2000-Gebiet ausgezeichnet.

Seit 2017 managet der Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land auf verschiedenen Pachtflächen im Haarmoos die  Wiesenmahd, angepasst an die speziellen Bedürfnisse der Wiesenbrüter. Die Pflege führen die Landwirte vor Ort aus und werden für Ihren zusätzlichen Aufwand dementsprechend entlohnt.

Auch bei einem Spaziergang im Haarmoos gilt es alte und neue Regeln einzuhalten: 1987 erließ das zuständige Landratsamt Berchtesgadener Land eine Verordnung zur Regelung des Betretungsrechts – das Verlassen der Wege ist in der Zeit von 20. März bis 15. Juni verboten. Wer sich an das Wegegebot hält und Hunde an der Leine führt, trägt wesentlich dazu bei, dass die Vögel bei der Aufzucht nicht gestört werden. Wir alle haben eine Mitverantwortung für den Bruterfolg der teils vom Aussterben bedrohten Vögel und können durch unser Verhalten den Bestand der Wiesenbrüter sichern.

Foto: Großer Brachvogel/pixabay